Gebührenübersicht für Privatpatienten ab 01.01.2024

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

zwölf Jahre lang konnten wir unsere Privat- und Beihilfepreise stabil halten und von Erhöhungen absehen. Leider ist uns dies nun nicht mehr möglich und wir müssen die Preise anpassen.

Folgende Informationen geben Ihnen einen Einblick über unsere Preise ab dem 01.01.2024:

Orientiert an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) passen wir nun unsere Privatpreise zum 01.01.2024 an.

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Im Gegensatz zum ärztlichen Bereich gibt es in der Physiotherapie keine amtliche, vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenverordnung für physiotherapeutische Leistungen am Privatpatienten. Aus diesem Grund werden seit über einem Jahrzehnt in der GebüTh (die Gebührenübersicht für Therapeuten) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringer und Patient vereinbart werden. Die GebüTh stellt damit eine nachvollziehbare und transparente Grundlage für die Honorarabrechnung in unserer Praxis dar.

Die GebüTh greift als Basissatz für ihre Berechnungen auf die aktuell geltenden GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächlichen Privatpreise festlegt. Der niedrigste Multiplikator liegt bei 1,4, der normale bei 1,8 und die Obergrenze bei 2,3. 

Wir verwenden in unserer Praxis den Multiplikator 1,4 als Berechnungsgrundlage.

Berechnungsbeispiel:
26,12 € (Basissatz GKV für Krankengymnastik) x 1,4 (Steigerungsfaktor) = 36,56 € (Privatpreis)

 

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind betriebswirtschaftlich kalkuliert, um Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen und Ihnen dadurch die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen. Wir beschäftigen erfahrene, qualifizierte Therapeuten mit diversen Fortbildungen, wir möchten ihnen ein faires Gehalt zahlen und weitere Fortbildungen ermöglichen.

Private Krankenversicherungen verweisen darauf, dass der Maßstab für eine angemessene Rechnungsstellung die veröffentlichten „Beihilfesätze“ sind. Dies ist leider nicht korrekt. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits der Begriff macht deutlich, dass hiermit keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung von den einzelnen Praxen oder deren Berufsverbänden festgelegt.

Sie sind beihilfeberechtigt?

Auch wenn sie oft als Vollversicherung angesehen wird, „die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“ (Bundesministerium des Innern und der Heimat). Es ist politisch ausdrücklich gewollt, dass die Privatpatienten, genauso wie die GKV-Patienten durch die Zuzahlung, einen Eigenanteil übernehmen. Die Politik will damit signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht bessergestellt sein sollen als Patienten der gesetzlichen Versicherung.

Es kommt leider vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden die rechtmäßig erhobenen und vereinbarten Honorare für die entsprechenden Heilmittel teilweise vorenthalten und Rechnungen kürzen. In den allermeisten dieser Fälle erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Da auch wir gezwungen sind, wirtschaftlich zu arbeiten und weiterhin den Anspruch haben, Kollegen und Angestellten ein faires Gehalt zu zahlen, sowie der Ansatz gilt: gleiche Behandlung- gleicher Preis, können wir keine Behandlungen mehr auf Basis der Beihilfesätze durchführen.

Honorarvereinbarung

Sie erhalten vor Ihrer ersten Behandlung von unseren Mitarbeitern eine Honorarvereinbarung. Auf dieser Honorarvereinbarung finden Sie unsere Angebotenen Heilmittel, inklusive Ihrer Behandlungszeit und Ihres Preises.
Lesen Sie sie sich in Ruhe durch und vergleichen Sie sie mit Ihren Versicherungsbedingungen. Wenn Sie mit den ausgeschilderten Preisen einverstanden sind, geben Sie die unterschriebene Honorarvereinbarung an Ihren behandelnden Therapeuten weiter und die Behandlung geht sofort los.

Kurz & Knapp

  • Unsere Preise orientieren sich an den Empfehlungen der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
  • Die GebüTh stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmittelerbringung dar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Terminvereinbarung

Klicken Sie hier, um uns eine Nachricht zu senden oder rufen Sie uns an:
0 26 05 / 96 12 92